(WKr) Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die Rechtsgrundlage findet man im § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Folgende Unternehmen sind berechtigt eine EÜR zu erstellen: Freiberufler  Einzelunternehmen und Personengesellschaften bis 500.000 EUR Umsatz oder 50.000 EUR Gewinn. Zu empfehlen ist aber, dass Personengesellschaften zur besseren Darstellung der Kapitalkonten […]

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